Verlosung Creolen in Gold

Herzlich willkommen zur Verlosung von einem Paar Laufmeter-Creolen in Gold. Diese Verlosung ist ausschliesslich für Abonnentinnen und Abonnenten des Laufmeter-Newsletters zugänglich. Wir werden in den kommenden Wochen weitere schöne Artikel aus dem Sortiment des Laufmeter-Sortiments verlosen. Exklusiv für Newsletter-Abonnent*innen.

Creolen – auch als Hoops bezeichnet – gehören zu den ältesten bekannten Schmuckstücken. Dies nicht ohne Grund: Egal in welcher Variation passt der ringförmige Ohrschmuck immer und zu allem. Creolen sind zeitlos schön. Laufmeter lässt seine Creolen in acht verschiedenen Varianten von der Zürcher Schmuckdesignerin Nicole Hana Kim entwerfen und anfertigen. Das rezyklierte Silber stammt aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das sogenannte Halbzeug (Silberdraht, Ohrmuttern, Ohrstift) aus Italien, Liechtenstein, Deutschland und der Schweiz. Die Creolen werden von Hand in Zürich hergestellt und in Grenchen mit Fairtrade-Gold vergoldet. Nachhaltiger Schmuck vom Feinsten.

Material und Grössenangaben
Die Creolen haben einen Durchmesser von 35 mm (Materialstärke 3 mm). Sie bestehen aus rezykliertem Silber, Herkunft: Schweiz, Deutschland, Österreich), vergoldet mit Fairtrade-Gold.


Teilnahmebedingungen: Bitte füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf «Absenden».
Einsendeschluss: Montag, 4. November 2024, 20.00 Uhr.
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird von uns am 5. November persönlich per Mail benachrichtigt.


Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Mehrfachteilnahmen werden nicht akzeptiert. Die Gewinnerin oder der Gewinner der Verlosung wird am 5. November 2024 per EMail benachrichtigt. Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. ​Der Gewinn wird ausschliesslich als Sachpreis zugeteilt. Ein Umtausch oder Auszahlung des Wertes des Gewinnes ist nicht möglich. Ihre E-Mail- und Postadresse werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit angepasst werden. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.